Wir bieten Ihnen im Rahmen einer Mitgliedschaft in unserem Verein
in den Grenzen des §4 Nr.11 Steuerberatungsgesetz
wenn diese max. 13.000 € betragen bzw. 26.000 € bei zusammen veranlagten Ehegatten.
Selbstverständlich erstellen wir die hierzu erforderlichen Anträge und reichen diese beim Finanzamt oder der Kindergeldkasse ein.
Die erlassenen Steuerbescheide und Kindergeldbescheide werden durch unsere erfahrenden Mitarbeiter sorgfältig überprüft. Bei fehlerhaften Bescheiden führen wir Einspruchsverfahren bis hin zur Klage vor dem Finanzgericht.
Alle unsere Leistungen sind abgegolten mit der Zahlung eines sozial gestaffelten Jahresmitgliedsbeitrags.
Die Höhe der Jahresbeiträge können Sie der Tabelle in unserer Beitragsordnung entnehmen.