Aktuelles

2011-11-22 16:50

Steuer-Informationen - wichtige steuerliche Entwicklungen und Informationen

In diesem Bereich werden Sie durch unseren Dachverband BDL über steuerliche Neuerungen informiert.

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Beitragsordnung ab 1/2007

Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr für neue Mitglieder beträgt einmalig 8,40 € zuzüglich 19% Umsatzsteuer = 10,- €.

 

Mitarbeiterbeiträge
Die Beratungsstellenleiter des Vereins sind beitragsfreie Mitglieder, ebenso die Gründungsmitglieder, soweit sie keine steuerlichen Hilfen in Anspruch nehmen.

 

Mitgliederbeiträge
Die Jahresbeiträge der Mitglieder sind für die Dauer der ungekündigten Mitgliedschaft zu entrichten und staffeln sich nach einer Beitragsbemessungsgrundlage, die sich wie folgt zusammensetzt:

1. 

 

 

 

 

 

dem/den auf der/den Lohnsteuerkarte/n des betreffenden Besteuerungsjahres eingetragenen Brutto-Jahresarbeitslohn/löhnen, Versorgungsbezügen und den bezogenen Einnahmen aus geringfügigem Arbeitslohn, durch den Arbeitgeber steuerfrei gezahlte Auslösungen, Spesen- und Reisekostenpauschalen sowie Einnahmen, die dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG unterliegen,

 

2. 

 

 

 

dem jährlichen Gesamtbetrag der Einnahmen aus sonstigen Einkünften wie z. B. Renten, Unterhaltsleistungen, dauernde Lasten etc. und bei Spekulationsgewinnen der Veräußerungserlös,

 

3. 

 

den Einnahmen aus Kapitalvermögen,

 

4. 

 

 

 

den Einnahmen aus der Vermietung von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen, den Einkünften aus Vermietung von unbebauten Grundstücken etc. ( siehe § 21 Abs. 1-3 EStG ) sowie positive Beteiligungseinkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

 

Bei Besitzern von selbst genutztem Wohneigentum erhöht sich die Beitragsbemessungsgrundlage um 10.000,- €.


Ehegatten, die zusammen veranlagt werden, sind bei den Einnahmen zusammenzurechnen. Beide Ehepartner müssen in den Verein als Mitglieder eintreten.

Beitragsstaffel

Beitragsbemessungsgrundlage
Jahresbeitrag + 19% USt
Total
von EURO
 
bis EURO
EURO
EURO
EURO
 
-
6.500,00
27,00
5,13
32,13
6.501,00
-
10.800,00
37,00
7,03
44,03
10.801,00
-
15.500,00
54,00
10,26
64,26
15.501,00
-
23.000,00
65,00
12,35
77,35
23.001,00
-
30.700,00
81,00
15,39
96,39

30.701,00

-
46.000,00
92,50
17,58
110,08
46.001,00
-
61.400,00
110,00
20,90
130,90
61.401,00
-
85.000,00
125,00
23,75
148,75
85.001,00
-
153.000,00
146,00
27,74
173,74
 
über
153.000,00
190,00
36,10
226,10

Die Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge ist bei Neuaufnahme sofort, bei laufender Mitgliedschaft zum 2. Januar eines jeden Jahres für das laufende Kalenderjahr.


Die Beiträge sind nur dann satzungsgemäß entrichtet, wenn sie vom Beratungsstellenleiter/in im Mitgliedsausweis quittiert worden sind. Im Mahnverfahren und wenn die Bemessungsgrundlage nicht vorliegt, richtet sich der Beitragsanspruch nach der zuletzt gezahlten Beitragshöhe, bei welcher der Verein im Besteuerungsverfahren tätig war.

 

Nach Ankündigung in der Mitgliederversammlung 2011 wird der Vorstand die Beitragsordnung überarbeiten und an die gesetzlichen Bestimmungen anpassen.  

Hier können Sie die Beitragsordnung downloaden.